Jungen Menschen Chancen geben

Kinderfreundlich entscheiden!

Gebäude und Grundfläche des Jugendland-Kinder- und Jugendheims in Arzl gehören dem Land Tirol. Im Auftrag des Landes Tirol gibt Jugendland am Standort oberhalb Innsbrucks fast 50 jungen Menschen ein Zuhause. Dazu gehört auch ausreichend Spiel- und Bewegungsbereich im Freien. Was die Landesregierung davon verkaufen will, ist zu viel und nimmt den Kindern ihren Lieblingsspielplatz.

Die Geschichte ist lang und ereignisreich, das Wichtigste ist auf der Seite Eine lange Geschichte dargestellt.

Nun geht es darum:

1825 qm sind zu viel und nehmen den Kindern Spielplatz weg
Zum Verkauf eines Teils der Grundfläche hat Jugendland JA gesagt – zur Sicherung des Standortes und als Beitrag zur Generalsanierung des Kinderheims im Jahr 2007. Die Rede war von 1000 qm. Angesichts der ortsüblichen Grundpreise in Arzl ein guter Erlös für das Land Tirol. Eine Erweiterung der Verkaufsfläche auf 1825 qm hat Jugendland nie befürwortet – im Gegenteil. Es bedeutet eine massive Einschränkung der Spiel- und Bewegungsfläche der Kinder und eine unvertretbare Nähe des geplanten Wohngebäudes zum Kinderheim. Nachbarschaftsprobleme sind unausweichlich!

Im Jahr 2012 wurde diese Problematik vom Landtag erkannt und u.a. deshalb der Verkaufsbeschluss ausgesetzt. Seither wurde mehrmals versichert, dass der Verkauf so nicht kommen werde!

Die Landesregierung will wieder verkaufen – unwiderruflich?
Am 11.11.2014 hat die Landesregierung neuerlich beschlossen, einen großen Teil der Grundfläche des Jugendlands in Arzl – und zwar wieder die 1825 qm – an einen Investor zur Errichtung eines Wohngebäudes zu verkaufen. Jugendland wurde nicht informiert und in keiner Phase seit Feber 2012 in Beratungen einbezogen. Zufällig entdeckten wir den Regierungsbeschluss auf der Homepage des Landes Tirol. Die Landesregierung könnte den Antrag zurück ziehen.

Wie entscheidet der Tiroler Landtag?
In der Sitzung am 4.Feber 2015 soll der Tiroler Landtag dem Regierungsantrag zustimmen. Wie entscheiden sich die Landtagsklubs?

Der Antrag der Landesregierung im Detail: Regierungsantrag

Widmet der Innsbrucker Gemeinderat in Bauland um?
Das Grundstück ist als Sonderfläche ‚Kinderheim‘ gewidmet. Die Stadt Innsbruck muss der Umwidmung in Wohnbaufläche erst zustimmen. Zuständig ist der Innsbrucker Gemeinderat. Die vorgesehene Abschlagszahlung an die Stadt Innsbruck kann nicht alleiniges Interesse des Gemeinderats sein.

Jugendland muss die Interessen der Kinder vertreten
Ein falscher Beschluss wird nicht richtig, wenn man ihn öfter fasst.
Jugendland muss darauf hinweisen, dass der beabsichtigte Grundverkauf in dieser Größe die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen im Jugendland missachtet und die Betreuungsarbeit beachtlich erschwert.

Wir befürchten Nachteile und Nachbarschaftsprobleme für Jahrzehnte. Das kann nicht im Sinne der Landesregierung und des Tiroler Landtags und auch nicht im Sinne des Innsbrucker Gemeinderats sein.

Einladung zur dringenden Besichtigung vor Ort!!!
Nur Landtagspräsident DDr. Herwig Van Staa machte sich schon im Jahr 2012 die Mühe, die Situation direkt im Jugendland persönlich anzusehen. Am Spielplatz stehend mit Blick auf die beabsichtigte Grundgrenze war sein Kommentar: ‚So geht das nicht!‘. Wir erwarten auch von anderen Entscheidungsträgern, dass sie sich persönlich ein Bild vor Ort machen und laden zur Besichtigung herzlich und dringend ein! Bürgernähe und ‚Kinder ernst nehmen‘ stehen am Prüfstand. Dieser Beschluss darf nicht nur nach Amtsbericht und Aktenlage gefasst werden.

Wir freuen uns vor allem auf den Besuch von:
Landeshauptmann Günther Platter als Finanzreferent und Antragsteller
Landeshauptmann-Stellvertreterin Mag.a Ingrid Felipe
Landesrätin Dr.in Christine Baur
Mitgliedern des Tiroler Landtags, insbesondere der Vorsitzenden und der Mitglieder des Finanzausschusses
Mitgliedern der Innsbrucker Stadtregierung und des Innsbrucker Gemeinderats

DIE KINDER MÜSSEN ES WERT, EIN KURZBESUCH SOLLTE MÖGLICH SEIN.

Schriftzüge_Grundstücksgrenzen_Zubau_2014-032012_04_10 (13)

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